Zulassungsstelle 24 خدمة خاصة، وليست جهة حكومية
AR

نصوصنا القانونية متوفرة باللغة الألمانية فقط. النسخة الألمانية هي الملزمة قانونيًا.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026. Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge über ZS24 Zulassungsstelle 24, ein Angebot der doubleudot UG (haftungsbeschränkt), Irchwitzer Straße 12, 07973 Greiz (im Folgenden „wir“).

1. Unsere Leistung

Wir führen für Sie die Außerbetriebsetzung (Abmeldung), Umschreibung (Ummeldung) oder Zulassung (Anmeldung) Ihres Fahrzeugs im internetbasierten Verfahren durch. Dazu reichen wir Ihre Angaben in Ihrem Namen bei der zuständigen Zulassungsbehörde ein, auch über einen Dienstleister mit Anschluss an die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamts. Zusatzleistungen wie Wunschkennzeichen, Kennzeichenschilder, Feinstaubplakette oder den Versand der Papiere an eine andere Adresse erbringen wir, wenn Sie sie buchen; Schilder und Plakette stellt ein Partner her und verschickt sie.

Wir sind keine Behörde. Über Ihren Antrag entscheidet allein die Zulassungsbehörde. Auf deren Entscheidung und Bearbeitungsdauer sowie auf die Verfügbarkeit ihrer Systeme haben wir keinen Einfluss. Wir leisten keine Rechtsberatung.

2. Vertragsschluss

Die Darstellung auf unserer Website ist noch kein Angebot. Mit dem Klick auf „Kostenpflichtig beauftragen“ geben Sie ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Zahlung eingegangen ist und wir den Auftrag per E-Mail bestätigen. Vor dem Absenden sehen Sie alle Angaben und den Gesamtpreis und können Fehler korrigieren. Die Vertragssprache ist Deutsch. Den Inhalt Ihres Auftrags senden wir Ihnen mit der Bestätigung; über den persönlichen Link bleibt er abrufbar.

3. Vollmacht

Mit der Beauftragung bevollmächtigen Sie uns, den gewählten Vorgang in Ihrem Namen bei der zuständigen Zulassungsbehörde durchzuführen, dafür erforderliche Erklärungen abzugeben, die Behördengebühren in Ihrem Namen zu entrichten und Bescheide sowie Unterlagen entgegenzunehmen. Sie gestatten uns, diese Vollmacht an einen sorgfältig ausgewählten Dienstleister zu übertragen (Untervollmacht), soweit das für die Einreichung nötig ist.

4. Ihre Mitwirkung

Sie müssen berechtigt sein, den Vorgang für das Fahrzeug zu veranlassen, und alle Angaben vollständig und richtig machen. Sicherheitscodes übertragen Sie Zeichen für Zeichen, einschließlich Groß- und Kleinschreibung. Für die Umschreibung und die Zulassung benötigen Sie eine gültige eVB-Nummer Ihrer Versicherung und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer, das Sie im Ablauf erteilen; Ihre Halterdaten müssen mit Ihrem Personalausweis und dem Melderegister übereinstimmen. Haben Sie selbst ein Kennzeichen reserviert, übernehmen Sie Kombination und Reservierungsnummer genau aus der Bestätigung; wir geben sie unverändert an die Behörde weiter, und die Reservierung muss bis zur Bearbeitung gültig sein. Die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen der Zulassung müssen erfüllt sein. Folgen falscher oder unvollständiger Angaben tragen Sie, soweit wir sie nicht zu vertreten haben.

5. Preise und Zahlung

Es gelten die Festpreise, die Ihnen vor der Beauftragung angezeigt werden. Sie enthalten alles: unsere Leistung, die Gebühr der Zulassungsbehörde und die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Behördengebühr zahlen wir in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung; auf der Rechnung weisen wir sie als durchlaufenden Posten ohne Umsatzsteuer aus. Zusatzleistungen berechnen wir gesondert, wenn Sie sie buchen. Der Gesamtbetrag ist bei der Beauftragung im Voraus fällig und wird über unseren Zahlungsdienstleister Stripe bezahlt. Die Rechnung stellen wir aus, wenn der Vorgang erledigt ist.

6. Ausführung

Nach Zahlungseingang und der Bestätigung Ihrer Identität (qualifizierte elektronische Signatur) reichen wir Ihren Vorgang ein; bei der Abmeldung entfällt die Identitätsbestätigung. Über den Stand informieren wir Sie per E-Mail. Die Bestätigung der Behörde stellen wir Ihnen über Ihren persönlichen Link bereit. Unterlagen, die die Behörde per Post versendet, erhalten Sie direkt von ihr oder von uns.

7. Erstattung

Können wir Ihren Vorgang nicht einreichen, etwa weil die Online-Zulassung im Bezirk gestört ist oder Ihre Angaben so nicht verwendet werden können, erstatten wir den vollen Betrag auf das Zahlungsmittel, mit dem Sie bezahlt haben.

Ist der Vorgang eingereicht, erstatten wir nichts mehr. Das gilt auch, wenn sich eine Angabe erst danach als falsch herausstellt oder die Behörde den Antrag ablehnt, weil Voraussetzungen fehlen, die in Ihrem Verantwortungsbereich liegen. Eine verbrauchte Behördengebühr erstattet auch die Behörde nicht.

Ihre gesetzlichen Rechte, insbesondere das Widerrufsrecht und die Rechte bei Mängeln unserer Leistung, bleiben unberührt.

8. Widerrufsrecht

Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Die Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und Sie vorher ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.

9. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen, und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für Entscheidungen, Bearbeitungszeiten und Systemausfälle von Behörden oder des Kraftfahrt-Bundesamts haften wir nicht.

10. Datenschutz

Wie wir mit Ihren Daten umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.

11. Streitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind Sie Verbraucherin oder Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur, soweit Ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.